Wir haben bereits ein gerichtliches Strafverfahren gegen den Vater meiner Tochter hinter uns. Aufgrund mangelnder Beweise wurde er frei gesprochen. Sie war damals 5 Jahre alt, als es heraus kam. Ich kann sie aber für keine Therapie anmelden, da die Therapeutin die Unterschrift/Einwilligung beider Eltern benötigt. Natürlich willigt er nicht ein. Das Jugendamt hilft nicht, verweist auf Zuhilfenahme eines Anwalts. Der sagt, ich solle nicht vor das Familiengericht gehen, um alleiniges Sorgerecht zu beantragen, weil es nachteilig für uns verlaufen könnte. Z.B könnte es sein, dass er Besuchsrecht erhält. Ich solle doch so lange die Füsse still halten, wie er sich nicht meldet. Ich sehe es aber als Unding meine Tochter mit diesen Erfahrungen allein zu lassen. Kann jemand einen Rat geben?
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